Korrektur

„Kor­rek­tur“ bezeich­net die nach­träg­li­che Anpas­sung von Bei­trä­gen oder Daten im Ren­ten­kon­to, wenn Feh­ler ent­deckt wur­den. Dabei wer­den fal­sche Ein­trä­ge über­prüft und berich­tigt, um eine kor­rek­te Berech­nung der Ren­ten­an­sprü­che sicher­zu­stel­len. Die Kor­rek­tur erfolgt auf Antrag des Ver­si­cher­ten oder durch behörd­li­che Ver­an­las­sung. Nach Abschluss wer­den die Ren­ten­leis­tun­gen gege­be­nen­falls ange­passt und Nach­zah­lun­gen aus­ge­löst.