Kostenerstattung

Die Kos­ten­er­stat­tung bezeich­net die Rück­zah­lung von zuvor pri­vat ver­aus­lag­ten Beträ­gen durch einen Drit­ten, wie zum Bei­spiel einen Arbeit­ge­ber oder eine Ver­si­che­rung. Dabei zahlt der Leis­tungs­emp­fän­ger die anfal­len­den Kos­ten zunächst selbst und reicht anschlie­ßend die ent­spre­chen­den Bele­ge oder Rech­nun­gen zur Prü­fung und Ver­rech­nung ein. Die­ses Prin­zip fin­det beson­ders häu­fig in der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung oder bei der Abrech­nung von berufs­be­ding­ten Rei­se­kos­ten Anwen­dung. Im Gegen­satz zum Sach­leis­tungs­prin­zip tritt der Erstat­tungs­be­rech­tig­te hier­bei in finan­zi­el­le Vor­leis­tung, bevor er den Betrag ganz oder teil­wei­se zurück­er­hält.