Die Kostenerstattung bezeichnet die Rückzahlung von zuvor privat verauslagten Beträgen durch einen Dritten, wie zum Beispiel einen Arbeitgeber oder eine Versicherung. Dabei zahlt der Leistungsempfänger die anfallenden Kosten zunächst selbst und reicht anschließend die entsprechenden Belege oder Rechnungen zur Prüfung und Verrechnung ein. Dieses Prinzip findet besonders häufig in der privaten Krankenversicherung oder bei der Abrechnung von berufsbedingten Reisekosten Anwendung. Im Gegensatz zum Sachleistungsprinzip tritt der Erstattungsberechtigte hierbei in finanzielle Vorleistung, bevor er den Betrag ganz oder teilweise zurückerhält.

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