Kostenerstattung Vorstellungsgespräch

Die Kos­ten­er­stat­tung beim Vor­stel­lungs­ge­spräch bezeich­net den Ersatz von Aus­la­gen, die Bewer­bern durch die Anrei­se und Teil­nah­me an einem per­sön­li­chen Ken­nen­lern­ge­spräch ent­ste­hen. Dazu gehö­ren typi­scher­wei­se Fahrt­kos­ten, not­wen­di­ge Über­nach­tungs­kos­ten sowie Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dun­gen. Nach deut­schem Recht ist der poten­zi­el­le Arbeit­ge­ber grund­sätz­lich zur Über­nah­me die­ser Kos­ten ver­pflich­tet, sofern er dies nicht bereits in der Ein­la­dung aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen hat. Erstat­tet wer­den dabei in der Regel nur die für das Gespräch erfor­der­li­chen und ange­mes­se­nen Auf­wen­dun­gen.