Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist ein zentrales deutsches Gesetz, das Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten ordentlichen Kündigungen durch den Arbeitgeber schützt. Es legt fest, dass eine Kündigung nur dann wirksam ist, wenn sie durch betriebliche, personen- oder verhaltensbedingte Gründe sachlich gerechtfertigt werden kann. Der Schutz greift in der Regel in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern, sofern das Arbeitsverhältnis dort bereits länger als sechs Monate besteht. Ziel des Gesetzes ist es, willkürliche Entlassungen zu verhindern und die soziale Sicherheit der Beschäftigten zu stärken.

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