Eine Kündigungsschutzklage ist ein rechtliches Instrument, mit dem sich ein Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht gegen eine arbeitgeberseitige Kündigung wehrt. Ziel der Klage ist es, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis weiterhin fortbesteht. Dabei muss die Klage zwingend innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung eingereicht werden. In der Praxis endet das Verfahren häufig mit einem Vergleich, bei dem das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst wird.
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