Kündigungsschutzklage

Eine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge ist ein recht­li­ches Instru­ment, mit dem sich ein Arbeit­neh­mer vor dem Arbeits­ge­richt gegen eine arbeit­ge­ber­sei­ti­ge Kün­di­gung wehrt. Ziel der Kla­ge ist es, gericht­lich fest­stel­len zu las­sen, dass die Kün­di­gung unwirk­sam ist und das Arbeits­ver­hält­nis wei­ter­hin fort­be­steht. Dabei muss die Kla­ge zwin­gend inner­halb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der schrift­li­chen Kün­di­gung ein­ge­reicht wer­den. In der Pra­xis endet das Ver­fah­ren häu­fig mit einem Ver­gleich, bei dem das Arbeits­ver­hält­nis gegen Zah­lung einer Abfin­dung auf­ge­löst wird.