Das LAG Berlin-Brandenburg ist das gemeinsame Landesarbeitsgericht der Bundesländer Berlin und Brandenburg mit Sitz in der Bundeshauptstadt. Als Gericht der zweiten Instanz ist es zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der nachgeordneten Arbeitsgerichte in beiden Ländern. Es bildet somit das Bindeglied zwischen der ersten Instanz und dem Bundesarbeitsgericht und sichert eine einheitliche Rechtsprechung im regionalen Arbeitsrecht.

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Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg zu den fristlosen Kündigungen von Gorillas-Mitarbeitenden, die an sogenannten „wilden Streiks“ teilgenommen haben, hat für viel Aufsehen gesorgt. In mehreren Verfahren bestätigte das LAG die Rechtmäßigkeit dieser Kündigungen, da die Richter die Teilnahme an den unorganisierten Streikaktionen als erhebliche arbeitsrechtliche Pflichtverletzung werteten. Diese Entscheidungen werfen grundlegende Fragen zum Streikrecht…