Als Langzeitarbeitslosigkeit wird der Zustand definiert, in dem eine Person seit mindestens einem Jahr ununterbrochen ohne Beschäftigung ist. Gemäß der gesetzlichen Regelung in Deutschland (§ 18 SGB III) gilt jede Person als langzeitarbeitslos, die zwölf Monate oder länger bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet ist. Kurze Unterbrechungen, beispielsweise durch Krankheit oder die Teilnahme an kurzzeitigen Qualifizierungsmaßnahmen, führen in der Regel nicht dazu, dass die Zählung der Dauer von vorne beginnt. Da der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt mit zunehmender Dauer der Erwerbslosigkeit schwieriger wird, existieren für diese Zielgruppe oft spezielle staatliche Förderprogramme.

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