Legislaturperiode

Die Legis­la­tur­pe­ri­ode bezeich­net den Zeit­raum, für den die gewähl­ten Mit­glie­der eines Par­la­ments oder einer Volks­ver­tre­tung ihr Amt aus­üben. Sie beginnt übli­cher­wei­se mit der ers­ten Sit­zung nach einer Wahl und endet mit der Kon­sti­tu­ie­rung des dar­auf­fol­gen­den Par­la­ments. Wäh­rend die­ser fest­ge­schrie­be­nen Dau­er neh­men die Abge­ord­ne­ten ihre Auf­ga­ben in der Gesetz­ge­bung und Kon­trol­le der Regie­rung wahr. In Deutsch­land beträgt die­se Zeit­span­ne auf Bun­des­ebe­ne im Regel­fall vier Jah­re.