Leiharbeitnehmende

Leiharbeitnehmende sind Personen, die von einem Arbeitgeber an einen anderen Arbeitgeber ausgeliehen werden, um dort vorübergehend zu arbeiten. Sie sind bei dem Verleiher angestellt, werden jedoch beim Entleiher eingesetzt und arbeiten unter dessen Anweisungen. Leiharbeitnehmende haben in der Regel keinen festen Arbeitsvertrag und können flexibel in verschiedenen Unternehmen eingesetzt werden. Dieses Beschäftigungsmodell wird oft zur Abdeckung von Personalengpässen oder zur Bewältigung von Auftragsspitzen genutzt.


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    BAG: Geringere Vergütung für Leiharbeitnehmende ist zulässig

    Das Bundesarbeitsgericht (mit Sitz in Erfurt) hat am 31. Mai 2023 ein maßgebendes Urteil (Aktenzeichen: 5 AZR 143/19) gefällt, das sich auf Leiharbeit und Arbeitsentgelt bezieht. Nachfolgend fassen wir die wesentlichen Aspekte der Entscheidung für Sie zusammen: Der Grundsatz des Equal Pay besagt, dass Leiharbeitnehmer während einer Überlassung das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammmitarbeiter des…