Leiharbeitnehmende

Leih­ar­beit­neh­men­de sind Per­so­nen, die von einem Arbeit­ge­ber an einen ande­ren Arbeit­ge­ber aus­ge­lie­hen wer­den, um dort vor­über­ge­hend zu arbei­ten. Sie sind bei dem Ver­lei­her ange­stellt, wer­den jedoch beim Ent­lei­her ein­ge­setzt und arbei­ten unter des­sen Anwei­sun­gen. Leih­ar­beit­neh­men­de haben in der Regel kei­nen fes­ten Arbeits­ver­trag und kön­nen fle­xi­bel in ver­schie­de­nen Unter­neh­men ein­ge­setzt wer­den. Die­ses Beschäf­ti­gungs­mo­dell wird oft zur Abde­ckung von Per­so­nal­eng­päs­sen oder zur Bewäl­ti­gung von Auf­trags­spit­zen genutzt.