Leistungs- und Verhaltenskontrolle

Die Leis­tungs- und Ver­hal­tens­kon­trol­le bezieht sich auf den Pro­zess der Über­wa­chung und Bewer­tung der Leis­tung und des Ver­hal­tens von Mit­ar­bei­tern in einer Orga­ni­sa­ti­on. Dabei wer­den die erbrach­ten Leis­tun­gen und das Ver­hal­ten der Mit­ar­bei­ter anhand vor­her fest­ge­leg­ter Kri­te­ri­en gemes­sen und bewer­tet. Ziel ist es, die Leis­tung und das Ver­hal­ten der Mit­ar­bei­ter zu ver­bes­sern und sicher­zu­stel­len, dass sie den Anfor­de­run­gen und Erwar­tun­gen der Orga­ni­sa­ti­on ent­spre­chen.


  • Die Rechte des Betriebsrats beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Betrieb

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    Die Rechte des Betriebsrats beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Betrieb

    Künst­li­che Intel­li­genz (KI) ist eine Tech­no­lo­gie, die immer mehr an Bedeu­tung gewinnt und in vie­len Berei­chen ein­ge­setzt wird, um Pro­zes­se zu opti­mie­ren, Inno­va­tio­nen zu för­dern und neue Mög­lich­kei­ten zu schaf­fen. Auch in der Arbeits­welt spielt KI eine zuneh­men­de Rol­le, sei es bei der Auto­ma­ti­sie­rung von Rou­ti­ne­tä­tig­kei­ten, bei der Unter­stüt­zung von Ent­schei­dun­gen, bei der Ana­ly­se von…