Unter Leistungsmängeln versteht man die Abweichung einer erbrachten Leistung von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit. Dies umfasst sowohl Sachmängel, wie etwa physische Defekte oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, als auch Rechtsmängel, bei denen Dritte Ansprüche an dem Leistungsgegenstand geltend machen können. Liegt ein solcher Mangel vor, stehen dem Gläubiger gesetzliche Gewährleistungsrechte zu, die von der Nacherfüllung über die Preisminderung bis hin zum Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz reichen können. Entscheidend ist dabei, dass die Leistung zum Zeitpunkt der Übergabe nicht die vereinbarte Qualität, Menge oder Funktionalität aufweist.

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