Leistungsmängel

Unter Leis­tungs­män­geln ver­steht man die Abwei­chung einer erbrach­ten Leis­tung von der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Soll-Beschaf­fen­heit. Dies umfasst sowohl Sach­män­gel, wie etwa phy­si­sche Defek­te oder das Feh­len zuge­si­cher­ter Eigen­schaf­ten, als auch Rechts­män­gel, bei denen Drit­te Ansprü­che an dem Leis­tungs­ge­gen­stand gel­tend machen kön­nen. Liegt ein sol­cher Man­gel vor, ste­hen dem Gläu­bi­ger gesetz­li­che Gewähr­leis­tungs­rech­te zu, die von der Nach­er­fül­lung über die Preis­min­de­rung bis hin zum Rück­tritt vom Ver­trag oder Scha­dens­er­satz rei­chen kön­nen. Ent­schei­dend ist dabei, dass die Leis­tung zum Zeit­punkt der Über­ga­be nicht die ver­ein­bar­te Qua­li­tät, Men­ge oder Funk­tio­na­li­tät auf­weist.