Leitungsfunktionen

Lei­tungs­funk­tio­nen bezeich­nen die zen­tra­len Auf­ga­ben und Ver­ant­wort­lich­kei­ten, die Füh­rungs­kräf­te zur Steue­rung einer Orga­ni­sa­ti­on oder Abtei­lung wahr­neh­men. Klas­si­scher­wei­se umfas­sen sie die Pla­nung von Zie­len, die Orga­ni­sa­ti­on von Struk­tu­ren, den Per­so­nal­ein­satz sowie die Anlei­tung und Kon­trol­le der Arbeits­aus­füh­rung. Das Ziel die­ser Funk­tio­nen ist es, die vor­han­de­nen Res­sour­cen so zu koor­di­nie­ren, dass die ange­streb­ten Unter­neh­mens­zie­le effi­zi­ent erreicht wer­den. Dabei ver­bin­den sie admi­nis­tra­ti­ve Steue­rungs­pro­zes­se mit der unmit­tel­ba­ren zwi­schen­mensch­li­chen Füh­rung von Mit­ar­bei­tern.


  • Der Betriebsratsvorsitzende: Ein Schlüsselspieler in der Arbeitnehmervertretung

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    Der Betriebsratsvorsitzende: Ein Schlüsselspieler in der Arbeitnehmervertretung

    Im Her­zen der betrieb­li­chen Mit­be­stim­mung steht eine Schlüs­sel­fi­gur: der Betriebs­rats­vor­sit­zen­de. Die­se Rol­le ist weit mehr als eine admi­nis­tra­ti­ve Posi­ti­on; sie ist der Dreh- und Angel­punkt in der Ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer­inter­es­sen. Mit einer Mischung aus recht­li­cher Sach­kennt­nis, diplo­ma­ti­schem Geschick und einem aus­ge­präg­ten Gerech­tig­keits­sinn gewähr­leis­tet der Betriebs­rats­vor­sit­zen­de, dass die Stim­men der Beleg­schaft nicht nur gehört, son­dern auch…