Lieferkettengesetz

Das Lie­fer­ket­ten­ge­setz ist ein recht­li­cher Rah­men, der Unter­neh­men dazu ver­pflich­tet, die Ein­hal­tung von Men­schen­rech­ten und Umwelt­stan­dards ent­lang ihrer Lie­fer­ket­te sicher­zu­stel­len. Es zielt dar­auf ab, Aus­beu­tung, Kin­der­ar­beit und Umwelt­zer­stö­rung zu ver­hin­dern. Das Gesetz legt fest, dass Unter­neh­men Sorg­falts­pflich­ten haben und bei Ver­stö­ßen haft­bar gemacht wer­den kön­nen. Es soll eine gerech­te­re und nach­hal­ti­ge­re Pro­duk­ti­on und Han­del för­dern.

  • Nach­hal­tig­keit und Betriebs­rat: Eine Agen­da für die Zukunft

    /

    Nach­hal­tig­keit und Betriebs­rat: Eine Agen­da für die Zukunft

    In der moder­nen Arbeits­welt hat Nach­hal­tig­keit einen fes­ten Platz ein­ge­nom­men und ist weit mehr als nur ein Trend­be­griff. Sie ist zu einem inte­gra­len Bestand­teil der Unter­neh­mens­kul­tur und ‑stra­te­gie gewor­den. Stake­hol­der, von Inves­to­ren bis hin zu Kun­den und Mit­ar­bei­tern, for­dern zuneh­mend nach­hal­ti­ge Prak­ti­ken und Trans­pa­renz. Gesetz­li­che Anfor­de­run­gen, wie das Lie­fer­ket­ten­ge­setz, set­zen Unter­neh­men zusätz­lich unter Druck, nach­hal­ti­ge…