Lieferkettengesetz

Das Lie­fer­ket­ten­ge­setz ist ein recht­li­cher Rah­men, der Unter­neh­men dazu ver­pflich­tet, die Ein­hal­tung von Men­schen­rech­ten und Umwelt­stan­dards ent­lang ihrer Lie­fer­ket­te sicher­zu­stel­len. Es zielt dar­auf ab, Aus­beu­tung, Kin­der­ar­beit und Umwelt­zer­stö­rung zu ver­hin­dern. Das Gesetz legt fest, dass Unter­neh­men Sorg­falts­pflich­ten haben und bei Ver­stö­ßen haft­bar gemacht wer­den kön­nen. Es soll eine gerech­te­re und nach­hal­ti­ge­re Pro­duk­ti­on und Han­del för­dern.