Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Lieferkette zu erfüllen. Es zielt darauf ab, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Umweltzerstörung und andere Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten zu verhindern. Unternehmen müssen Risiken identifizieren, Maßnahmen zur Vermeidung ergreifen und transparente Berichts- und Beschwerdemechanismen einführen. Das Gesetz gilt seit 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten und seit 2024 für solche mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Verstöße können zu Bußgeldern und dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen.

/
Seit dem 1. Januar 2023 setzt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) neue Maßstäbe für die Verantwortung von Unternehmen in Deutschland. Das Gesetz, das zunächst für große Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern gilt und ab 2024 auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern einbezieht, verpflichtet diese, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer globalen Lieferketten zu respektieren und durchzusetzen. Dieser legislative…