Life-Cycle-Assessment

Das Life-Cycle-Assess­ment (LCA), im Deut­schen als Öko­bi­lanz bezeich­net, ist eine sys­te­ma­ti­sche Metho­de zur Ana­ly­se der Umwelt­aus­wir­kun­gen eines Pro­dukts oder einer Dienst­leis­tung über deren gesam­ten Lebens­weg. Dabei wer­den sämt­li­che Pha­sen von der Roh­stoff­ge­win­nung über die Pro­duk­ti­on und Nut­zung bis hin zur Ent­sor­gung oder dem Recy­cling („von der Wie­ge bis zur Bah­re“) detail­liert unter­sucht. Ziel ist es, Stoff- und Ener­gie­strö­me sowie die dar­aus resul­tie­ren­den Umwelt­be­las­tun­gen zu quan­ti­fi­zie­ren, um öko­lo­gi­sche Schwach­stel­len zu iden­ti­fi­zie­ren. Auf die­ser Basis kön­nen fun­dier­te Ent­schei­dun­gen für eine nach­hal­ti­ge­re Pro­dukt­ge­stal­tung und zur Redu­zie­rung des öko­lo­gi­schen Fuß­ab­drucks getrof­fen wer­den.


  • Was ist eigentlich Nachhaltigkeitsrecht?

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    Was ist eigentlich Nachhaltigkeitsrecht?

    Nach­hal­tig­keit ist längst kein Rand­the­ma mehr, son­dern ein zen­tra­ler Pfei­ler moder­ner Unter­neh­mens­füh­rung und Com­pli­ance. Der umfas­sen­de Leit­fa­den zum Nach­hal­tig­keits­recht zielt dar­auf ab, die Ver­an­ke­rung von ESG-Prin­zi­pi­en (Envi­ron­men­tal, Social, Gover­nan­ce) in der Wirt­schaft zu beleuch­ten und Unter­neh­men einen Weg­wei­ser für eine zukunfts­fä­hi­ge Wirt­schaft zu bie­ten. Ange­sichts der zuneh­men­den Dring­lich­keit, wirt­schaft­li­ches Han­deln an den Grund­sät­zen der Nach­hal­tig­keit…