Das LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in globalen Lieferketten. Es verpflichtet größere Unternehmen mit Sitz in Deutschland dazu, menschenrechtliche Risiken zu analysieren, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und transparent über deren Umsetzung zu berichten. Ziel des Gesetzes ist es, Missstände wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Umweltzerstörung entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu verhindern. Bei Verstößen gegen diese Sorgfaltspflichten können gegen betroffene Firmen Bußgelder verhängt oder Ausschlüsse von öffentlichen Aufträgen ausgesprochen werden.

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Leitfaden für Unternehmen & Betriebsräte: Soziale Standards in der Lieferkette analysieren, rechtliche Pflichten (LkSG) erfüllen und nachhaltig umsetzen.

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Seit dem 1. Januar 2023 setzt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) neue Maßstäbe für die Verantwortung von Unternehmen in Deutschland. Das Gesetz, das zunächst für große Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern gilt und ab 2024 auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern einbezieht, verpflichtet diese, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer globalen Lieferketten zu respektieren und durchzusetzen. Dieser legislative…