Lohnnebenkosten

Lohn­ne­ben­kos­ten sind alle zusätz­li­chen Kos­ten, die Arbeit­ge­ber neben dem Brut­to­lohn für ihre Beschäf­tig­ten auf­brin­gen müs­sen. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge wie Renten‑, Kranken‑, Pfle­ge- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung sowie Umla­gen und Bei­trä­ge zur Unfall­ver­si­che­rung. Lohn­ne­ben­kos­ten stel­len einen bedeu­ten­den Fak­tor für die Gesamt­kos­ten der Beschäf­ti­gung dar und beein­flus­sen die Wett­be­werbs­fä­hig­keit von Unter­neh­men. Sie sind regel­mä­ßig Gegen­stand poli­ti­scher und wirt­schaft­li­cher Dis­kus­sio­nen.