Losverfahren

Das Los­ver­fah­ren ist ein Aus­wahl­ver­fah­ren, bei dem die Betrof­fe­nen per Zufalls­prin­zip bestimmt wer­den. Es wird ins­be­son­de­re bei der Wehr­pflicht ange­wandt, um die Ein­be­ru­fung gerecht zu ver­tei­len. Die Namen der ein­ge­reich­ten Per­so­nen wer­den com­pu­ter­un­ter­stützt per Los gezo­gen. Die­ses Ver­fah­ren gewähr­leis­tet Chan­cen­gleich­heit und Neu­tra­li­tät bei der Aus­wahl.