Das **Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)** ist die gesetzliche Grundlage für die Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst eines deutschen Bundeslandes. Es regelt die Wahl, Zusammensetzung und Aufgaben der Personalräte, die als Interessenvertretung gegenüber der jeweiligen Dienststelle fungieren. Dabei legt das Gesetz fest, bei welchen personellen, sozialen oder organisatorischen Maßnahmen der Personalrat ein Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrecht hat. Da jedes Bundesland ein eigenes LPVG besitzt, können die konkreten Regelungen je nach Bundesland variieren, orientieren sich jedoch meist am Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG).

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Leitfaden zum Wirtschaftsausschuss im Personalvertretungsrecht: Erfahre alles über gesetzliche Grundlagen, Informationsrechte und die Arbeit im Gremium.