M&A

Der Begriff M&A steht für Mer­gers & Acqui­si­ti­ons und bezeich­net den Bereich der Unter­neh­mens­zu­sam­men­schlüs­se sowie den Kauf oder Ver­kauf von Fir­men­an­tei­len. Wäh­rend Mer­gers die Fusi­on zwei­er Unter­neh­men zu einer neu­en Ein­heit beschrei­ben, steht Acqui­si­ti­ons für die Über­nah­me eines Unter­neh­mens durch ein ande­res. Ziel die­ser Trans­ak­tio­nen ist in der Regel das stra­te­gi­sche Wachs­tum, die Rea­li­sie­rung von Syn­er­gien oder die Stär­kung der Markt­po­si­ti­on. Sol­che Pro­zes­se umfas­sen zudem die gesam­te Pla­nung, Finan­zie­rung und recht­li­che Gestal­tung der Eigen­tums­über­tra­gung.