Mädchenrechte

Mäd­chen­rech­te umfas­sen die spe­zi­fi­schen Rech­te von Mäd­chen auf Schutz, För­de­rung und Betei­li­gung in allen Lebens­be­rei­chen. Sie beinhal­ten das Recht auf Bil­dung, kör­per­li­che Unver­sehrt­heit, Gleich­be­rech­ti­gung und Schutz vor Dis­kri­mi­nie­rung und Gewalt. Mäd­chen­rech­te sind ein wesent­li­cher Bestand­teil der Kin­der­rech­te und zie­len dar­auf ab, die Lebens­si­tua­ti­on von Mäd­chen welt­weit zu ver­bes­sern. Die Durch­set­zung die­ser Rech­te ist ent­schei­dend für eine gerech­te und inklu­si­ve Gesell­schaft.