Die Mandatsaufnahme bezeichnet den formalen Beginn der Zusammenarbeit zwischen einem Auftraggeber (Mandant) und einem Dienstleister, wie etwa einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. In diesem Prozess werden der konkrete Beratungsumfang, die Honorarvereinbarung sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten verbindlich festgelegt. Vorab erfolgt üblicherweise eine Prüfung auf mögliche Interessenkollisionen sowie eine Identitätsfeststellung gemäß gesetzlichen Vorgaben, etwa dem Geldwäschegesetz. Durch die Annahme des Mandats entsteht ein rechtlich bindendes Vertragsverhältnis, das die Grundlage für die weitere professionelle Vertretung oder Beratung bildet.

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