Der Begriff „Mandern“ bezeichnet im österreichischen Wahlrecht das mehrstufige Verfahren zur Zuweisung von Parlamentssitzen (Mandaten) an die kandidierenden Parteien nach einer Wahl. Dabei werden die abgegebenen Stimmen in mehreren Ermittlungsverfahren auf regionaler, Landes- und Bundesebene nach einem mathematischen System in Abgeordnetensitze umgerechnet. Ziel dieses Prozesses ist es, eine möglichst proportionale Verteilung der Sitze gemäß dem Wahlergebnis sicherzustellen. So wird gewährleistet, dass der Wählerwille präzise in der personellen Zusammensetzung des Parlaments abgebildet wird.

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Analyse der aktuellen Krise bei ThyssenKrupp Bilstein: Ursachen in Automobil & Konzern, Auswirkungen auf Standorte wie Mandern & mögliche Strategien.