Massenentlassung

Eine Mas­sen­ent­las­sung bezeich­net die gleich­zei­ti­ge Kün­di­gung einer grö­ße­ren Anzahl von Arbeit­neh­mern durch ein Unter­neh­men, meist auf­grund wirt­schaft­li­cher Schwie­rig­kei­ten oder Umstruk­tu­rie­run­gen. Sie unter­liegt in Deutsch­land beson­de­ren gesetz­li­chen Rege­lun­gen, die den Schutz der betrof­fe­nen Mit­ar­bei­ter gewähr­leis­ten sol­len. Vor einer Mas­sen­ent­las­sung müs­sen Unter­neh­men bestimm­te Infor­ma­ti­ons- und Kon­sul­ta­ti­ons­pflich­ten gegen­über dem Betriebs­rat und der Agen­tur für Arbeit erfül­len. Ziel ist es, sozia­le Här­ten für die Beschäf­tig­ten zu ver­mei­den und trans­pa­ren­te Ver­fah­ren sicher­zu­stel­len.