Der Begriff „mein Recht“ bezeichnet im juristischen Sinne das **subjektive Recht**, also die konkrete Befugnis oder Rechtsmacht, die einer Person durch die Rechtsordnung zugestanden wird. Diese Befugnis leitet sich aus dem objektiven Recht (Gesetze und Verfassung) ab und ermöglicht es dem Einzelnen, von anderen ein bestimmtes Tun oder Unterlassen zu verlangen. Es dient dem Schutz individueller Interessen sowie der persönlichen Freiheit und kann gegenüber Mitbürgern oder dem Staat geltend gemacht werden. Im Falle einer Verletzung erlaubt „mein Recht“ dem Inhaber, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

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Am 7. April jedes Jahres richtet sich das Augenmerk der Weltgemeinschaft auf den Weltgesundheitstag – eine Initiative, die ins Leben gerufen wurde, um die Bedeutung von Gesundheitsförderung und ‑vorsorge global zu unterstreichen. Seit seiner Gründung im Jahr 1948 durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) dient dieser Tag als jährliche Erinnerung daran, wie essenziell eine umfassende, für jeden…