mein Recht

Der Begriff „mein Recht“ bezeich­net im juris­ti­schen Sin­ne das **sub­jek­ti­ve Recht**, also die kon­kre­te Befug­nis oder Rechts­macht, die einer Per­son durch die Rechts­ord­nung zuge­stan­den wird. Die­se Befug­nis lei­tet sich aus dem objek­ti­ven Recht (Geset­ze und Ver­fas­sung) ab und ermög­licht es dem Ein­zel­nen, von ande­ren ein bestimm­tes Tun oder Unter­las­sen zu ver­lan­gen. Es dient dem Schutz indi­vi­du­el­ler Inter­es­sen sowie der per­sön­li­chen Frei­heit und kann gegen­über Mit­bür­gern oder dem Staat gel­tend gemacht wer­den. Im Fal­le einer Ver­let­zung erlaubt „mein Recht“ dem Inha­ber, staat­li­che Hil­fe in Anspruch zu neh­men, um sei­ne Ansprü­che gericht­lich durch­zu­set­zen.


  • Gesundheit für alle: Ein Blick auf den Weltgesundheitstag 2024

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    Gesundheit für alle: Ein Blick auf den Weltgesundheitstag 2024

    Am 7. April jedes Jah­res rich­tet sich das Augen­merk der Welt­ge­mein­schaft auf den Welt­ge­sund­heits­tag – eine Initia­ti­ve, die ins Leben geru­fen wur­de, um die Bedeu­tung von Gesund­heits­för­de­rung und ‑vor­sor­ge glo­bal zu unter­strei­chen. Seit sei­ner Grün­dung im Jahr 1948 durch die Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on (WHO) dient die­ser Tag als jähr­li­che Erin­ne­rung dar­an, wie essen­zi­ell eine umfas­sen­de, für jeden…