Minderleistung bezeichnet eine erbrachte Leistung, die qualitativ oder quantitativ signifikant hinter den vereinbarten Zielen, Erwartungen oder dem Durchschnitt vergleichbarer Leistungen zurückbleibt. Im beruflichen Kontext wird der Begriff oft synonym zu „Low Performance“ verwendet und meint das dauerhafte Unterschreiten der individuellen Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers. Damit eine Minderleistung rechtlich relevant wird, muss die Abweichung von der Normalleistung objektiv messbar und für den Arbeitgeber unzumutbar sein. Meist ist eine solche Leistungsschwäche erst dann von Bedeutung, wenn sie über einen längeren Zeitraum besteht und nicht nur auf vorübergehende Schwankungen zurückzuführen ist.

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