Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Im Jahr 2024 liegt diese Grenze bei 538 Euro. Minijobber sind in der Regel von der Zahlung von Beiträgen zur Kranken‑, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, müssen aber einen geringen Eigenanteil zur Rentenversicherung leisten, von dem sie sich jedoch befreien lassen können. Diese Beschäftigungsform ist besonders bei Schülern, Studenten, Rentnern und als Nebenverdienst beliebt.

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Führende Unionspolitiker kritisieren die "Minijob-Falle" und fordern eine teilweise Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung. Analyse der Reformpläne und Konsequenzen.