Minijobs

Mini­jobs sind gering­fü­gi­ge Beschäf­ti­gun­gen, bei denen das regel­mä­ßi­ge monat­li­che Arbeits­ent­gelt eine bestimm­te Gren­ze nicht über­schrei­tet. Im Jahr 2024 liegt die­se Gren­ze bei 538 Euro. Mini­job­ber sind in der Regel von der Zah­lung von Bei­trä­gen zur Kranken‑, Pfle­ge- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung befreit, müs­sen aber einen gerin­gen Eigen­an­teil zur Ren­ten­ver­si­che­rung leis­ten, von dem sie sich jedoch befrei­en las­sen kön­nen. Die­se Beschäf­ti­gungs­form ist beson­ders bei Schü­lern, Stu­den­ten, Rent­nern und als Neben­ver­dienst beliebt.