Mitarbeiterrechte

Mit­ar­bei­ter­rech­te bezeich­nen die Gesamt­heit der gesetz­li­chen, tarif­ver­trag­li­chen und indi­vi­du­ell ver­ein­bar­ten Ansprü­che, die Arbeit­neh­mer gegen­über ihrem Arbeit­ge­ber gel­tend machen kön­nen. Sie die­nen pri­mär dem Schutz der Beschäf­tig­ten vor Aus­beu­tung oder Will­kür und regeln fun­da­men­ta­le Aspek­te wie Arbeits­zei­ten, Ent­loh­nung, Urlaubs­an­sprü­che sowie den Kün­di­gungs­schutz. Zudem umfas­sen sie das Recht auf Gleich­be­hand­lung, Sicher­heit am Arbeits­platz sowie kol­lek­ti­ve Mit­be­stim­mungs­mög­lich­kei­ten durch Betriebs­rä­te oder Gewerk­schaf­ten. Die­se Rech­te bil­den das recht­li­che Fun­da­ment für ein fai­res Arbeits­ver­hält­nis und sichern die sozia­le Absi­che­rung der Arbeit­neh­mer­schaft.