Mitbestimmung im Umweltschutz bezeichnet das Recht des Betriebsrats, bei betrieblichen Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben, informiert und angehört zu werden. Grundlage hierfür ist vor allem das Betriebsverfassungsgesetz, welches den Arbeitgeber verpflichtet, ökologische Belange gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung zu erörtern. Ziel ist es, nachhaltige Produktionsweisen zu fördern und den Umweltschutz fest in der Unternehmenskultur sowie in den Arbeitsabläufen zu verankern. In spezifischen Fällen, etwa bei Verhaltensregeln der Beschäftigten zum Umweltschutz, stehen dem Betriebsrat zudem echte Mitbestimmungsrechte zu.

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Die Earth Hour 2026 zeigt, wie eine Stunde Stille Gesundheit, Fokus und Unternehmenskultur stärkt – und Nachhaltigkeit im Arbeitsalltag verankert.