Mitbestimmung Umweltschutz

Mit­be­stim­mung im Umwelt­schutz bezeich­net das Recht des Betriebs­rats, bei betrieb­li­chen Maß­nah­men, die Aus­wir­kun­gen auf die Umwelt haben, infor­miert und ange­hört zu wer­den. Grund­la­ge hier­für ist vor allem das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz, wel­ches den Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet, öko­lo­gi­sche Belan­ge gemein­sam mit der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung zu erör­tern. Ziel ist es, nach­hal­ti­ge Pro­duk­ti­ons­wei­sen zu för­dern und den Umwelt­schutz fest in der Unter­neh­mens­kul­tur sowie in den Arbeits­ab­läu­fen zu ver­an­kern. In spe­zi­fi­schen Fäl­len, etwa bei Ver­hal­tens­re­geln der Beschäf­tig­ten zum Umwelt­schutz, ste­hen dem Betriebs­rat zudem ech­te Mit­be­stim­mungs­rech­te zu.