Mitbestimmungsrechte

Mit­be­stim­mungs­rech­te sind die Rech­te der Arbeit­neh­mer, bei wich­ti­gen Unter­neh­mens­ent­schei­dun­gen mit­zu­wir­ken. Die­se Rech­te sind im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz ver­an­kert und umfas­sen unter ande­rem die Mit­be­stim­mung bei sozia­len Ange­le­gen­hei­ten, per­so­nel­len Ent­schei­dun­gen und wirt­schaft­li­chen Fra­gen. Der Betriebs­rat hat das Recht, bei bestimm­ten Ent­schei­dun­gen des Arbeit­ge­bers mit­zu­be­stim­men und kann die­se ohne sei­ne Zustim­mung nicht wirk­sam tref­fen.