Mitbestimmungsrechte
Mitbestimmungsrechte sind die Rechte der Arbeitnehmer, bei wichtigen Unternehmensentscheidungen mitzuwirken. Diese Rechte sind im Betriebsverfassungsgesetz verankert und umfassen unter anderem die Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten, personellen Entscheidungen und wirtschaftlichen Fragen. Der Betriebsrat hat das Recht, bei bestimmten Entscheidungen des Arbeitgebers mitzubestimmen und kann diese ohne seine Zustimmung nicht wirksam treffen.