Mitwirkungspflichten

Mit­wir­kungs­pflich­ten bezeich­nen die gesetz­li­che oder ver­trag­li­che Ver­pflich­tung einer Per­son, aktiv an der Klä­rung eines Sach­ver­halts oder der Umset­zung einer Maß­nah­me mit­zu­wir­ken. Dies umfasst meist die Bereit­stel­lung not­wen­di­ger Infor­ma­tio­nen, Doku­men­te oder die per­sön­li­che Vor­spra­che bei Behör­den, Ver­si­che­run­gen oder Arbeit­ge­bern. Ohne die­se Zuar­beit kann die Gegen­sei­te ihre Auf­ga­ben oft nicht rechts­si­cher erfül­len oder Leis­tun­gen nicht kor­rekt berech­nen. Wer­den die­se Pflich­ten schuld­haft ver­letzt, dro­hen recht­li­che Kon­se­quen­zen wie die Ableh­nung von Anträ­gen oder die Kür­zung von finan­zi­el­len Ansprü­chen.