Modernisierungsumlage

Die Moder­ni­sie­rungs­um­la­ge erlaubt es Ver­mie­tern, einen Teil der Kos­ten für bau­li­che Maß­nah­men, die den Wohn­wert nach­hal­tig erhö­hen oder Ener­gie ein­spa­ren, dau­er­haft auf die Jah­res­mie­te umzu­le­gen. Gesetz­lich ist hier­bei eine Miet­erhö­hung von jähr­lich bis zu acht Pro­zent der auf­ge­wen­de­ten Moder­ni­sie­rungs­kos­ten zuläs­sig. Dabei müs­sen Ver­mie­ter die Mie­ter spä­tes­tens drei Mona­te vor Beginn der Arbei­ten schrift­lich über die geplan­te Maß­nah­me und die zu erwar­ten­den Kos­ten infor­mie­ren. Zusätz­lich gilt eine Kap­pungs­gren­ze, die sicher­stellt, dass die Mie­te inner­halb von sechs Jah­ren um maxi­mal drei Euro pro Qua­drat­me­ter stei­gen darf.