Die Modernisierungsumlage erlaubt es Vermietern, einen Teil der Kosten für bauliche Maßnahmen, die den Wohnwert nachhaltig erhöhen oder Energie einsparen, dauerhaft auf die Jahresmiete umzulegen. Gesetzlich ist hierbei eine Mieterhöhung von jährlich bis zu acht Prozent der aufgewendeten Modernisierungskosten zulässig. Dabei müssen Vermieter die Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten schriftlich über die geplante Maßnahme und die zu erwartenden Kosten informieren. Zusätzlich gilt eine Kappungsgrenze, die sicherstellt, dass die Miete innerhalb von sechs Jahren um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen darf.

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Die energetische Modernisierung des Gebäudebestands ist für viele Arbeitnehmer nicht nur eine wohnungspolitische, sondern eine existenz...