Die Energiesteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer, die auf den Einsatz von Energieerzeugnissen wie fossilen Kraftstoffen, Heizöl, Erdgas und Kohle erhoben wird. Neben der Erzielung von Staatseinnahmen verfolgt sie ökologische Lenkungszwecke, da sie Anreize zum Energiesparen sowie zur Nutzung klimaschonender Alternativen schafft. In Deutschland basiert sie auf dem Energiesteuergesetz und ersetzte im Jahr 2006 die bis dahin geltende Mineralölsteuer. Die Steuerlast wird üblicherweise von den Herstellern oder Lieferanten bereits beim Inverkehrbringen der Produkte gezahlt und über den Verkaufspreis an die Endverbraucher weitergereicht.

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