Nachlassgericht

Das Nach­lass­ge­richt ist eine spe­zia­li­sier­te Abtei­lung des zustän­di­gen Amts­ge­richts, die für die recht­li­che Abwick­lung von Erb­fäl­len ver­ant­wort­lich ist. Zu sei­nen Kern­auf­ga­ben gehö­ren die Ver­wah­rung und Eröff­nung von Tes­ta­men­ten sowie die Aus­stel­lung von Erb­schei­nen, wel­che die Erben offi­zi­ell legi­ti­mie­ren. Dar­über hin­aus nimmt das Gericht Erb­aus­schla­gun­gen ent­ge­gen und lei­tet bei Bedarf not­wen­di­ge Maß­nah­men zur Siche­rung des Nach­las­ses ein. Ins­ge­samt sorgt es dafür, dass die Erb­fol­ge for­mell kor­rekt fest­ge­stellt und der Wil­le des Ver­stor­be­nen recht­mä­ßig umge­setzt wird.