Nachzahlung

Eine Nach­zah­lung bezeich­net die Beglei­chung eines Dif­fe­renz­be­trags, der ent­steht, wenn die tat­säch­lich ange­fal­le­nen Kos­ten höher sind als die bereits geleis­te­ten Vor­aus­zah­lun­gen oder Abschlags­zah­lun­gen. Die­ser Begriff fin­det häu­fig Anwen­dung bei der jähr­li­chen Neben­kos­ten­ab­rech­nung für Mie­te, bei Steu­er­be­schei­den oder bei rück­wir­ken­den Gehalts­kor­rek­tu­ren. Nach­dem der genaue Betrag durch eine fina­le Abrech­nung ermit­telt wur­de, ist der Zah­lungs­pflich­ti­ge ver­pflich­tet, den aus­ste­hen­den Rest­be­trag inner­halb einer bestimm­ten Frist zu über­wei­sen. Damit dient die Nach­zah­lung dem voll­stän­di­gen Aus­gleich einer Geld­schuld auf Basis rea­ler Ver­brauchs­wer­te oder gesetz­li­cher Ver­pflich­tun­gen.