Neuauszählung

Eine Neu­aus­zäh­lung bezeich­net das erneu­te Aus­zäh­len der Stim­men nach einer Wahl oder Abstim­mung, um das ursprüng­li­che Ergeb­nis zu über­prü­fen. Die­ser Vor­gang wird in der Regel ein­ge­lei­tet, wenn das Resul­tat extrem knapp aus­fällt oder begrün­de­te Zwei­fel an der Kor­rekt­heit der ers­ten Zäh­lung bestehen. Ziel ist es, mög­li­che Feh­ler zu kor­ri­gie­ren und die Recht­mä­ßig­keit sowie die Glaub­wür­dig­keit des End­ergeb­nis­ses zwei­fels­frei sicher­zu­stel­len.