Die neue Regelung in der Betriebsverfassung bezieht sich auf den geplanten § 18b BetrVG, der im Rahmen des Bundestariftreuegesetzes eingeführt werden soll. Sie erlaubt es erstmals, bei den regulären Betriebsratswahlen 2026 die Online-Stimmabgabe als ergänzendes Wahlverfahren einzusetzen. Diese Regelung modernisiert das bisher ausschließlich analoge Wahlverfahren und schafft die rechtliche Grundlage für digitale Beteiligungsformate im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung. Voraussetzung sind das Einvernehmen von Betriebsrat und Arbeitgeber sowie der Einsatz zertifizierter Wahlsysteme.

/
§ 18b BetrVG soll erstmals die optionale Online-Stimmabgabe bei den Betriebsratswahlen 2026 ermöglichen. Die digitale Wahl soll nur bei Einvernehmen von Arbeitgeber und Betriebsrat sowie mit zertifizierter Software zulässig. Ziel ist ein Pilotprojekt zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung.