Neue Regelung Betriebsverfassung

Die neue Rege­lung in der Betriebs­ver­fas­sung bezieht sich auf den geplan­ten § 18b BetrVG, der im Rah­men des Bun­des­ta­rif­treue­ge­set­zes ein­ge­führt wer­den soll. Sie erlaubt es erst­mals, bei den regu­lä­ren Betriebs­rats­wah­len 2026 die Online-Stimm­ab­ga­be als ergän­zen­des Wahl­ver­fah­ren ein­zu­set­zen. Die­se Rege­lung moder­ni­siert das bis­her aus­schließ­lich ana­lo­ge Wahl­ver­fah­ren und schafft die recht­li­che Grund­la­ge für digi­ta­le Betei­li­gungs­for­ma­te im Rah­men der betrieb­li­chen Mit­be­stim­mung. Vor­aus­set­zung sind das Ein­ver­neh­men von Betriebs­rat und Arbeit­ge­ber sowie der Ein­satz zer­ti­fi­zier­ter Wahl­sys­te­me.

  • § 18b BetrVG: Die Betriebs­rats­wahl wird digi­tal – was 2026 wich­tig wird

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    § 18b BetrVG: Die Betriebs­rats­wahl wird digi­tal – was 2026 wich­tig wird

    Die Digi­ta­li­sie­rung erfasst immer mehr Berei­che des Arbeits­le­bens – nun erreicht sie auch die betrieb­li­che Mit­be­stim­mung. Mit der Ein­füh­rung des neu­en § 18b BetrVG erlaubt der Gesetz­ge­ber erst­mals eine Online-Stimm­ab­ga­be bei Betriebs­rats­wah­len. Die Rege­lung gilt aus­schließ­lich für die tur­nus­ge­mä­ße Wahl­pe­ri­ode im Jahr 2026 und stellt einen bedeu­ten­den Schritt in Rich­tung moder­ner Mit­be­stim­mungs­ver­fah­ren dar. Gleich­zei­tig wirft sie…