Notbetreuung

Unter Not­be­treu­ung ver­steht man ein redu­zier­tes Betreu­ungs­an­ge­bot in Bil­dungs- und Betreu­ungs­ein­rich­tun­gen wie Kitas oder Schu­len, das bei außer­ge­wöhn­li­chen Kri­sen, Streiks oder mas­si­vem Per­so­nal­man­gel auf­recht­erhal­ten wird. Sie rich­tet sich vor­ran­gig an Kin­der von Eltern in sys­tem­re­le­van­ten Beru­fen sowie an Kin­der, deren Wohl zu Hau­se nicht aus­rei­chend gewähr­leis­tet wer­den kann oder die einen beson­de­ren För­der­be­darf haben. Das Ziel ist es, die gesell­schaft­li­che Grund­ver­sor­gung sicher­zu­stel­len und Eltern in kri­ti­schen Infra­struk­tu­ren zu ent­las­ten, wäh­rend der regu­lä­re Betrieb ruht. Der Zugang zu die­ser Form der Betreu­ung ist dabei meist an strik­te Vor­aus­set­zun­gen und ent­spre­chen­de Nach­wei­se gebun­den.