Öffentlicher Dienst Streik

Ein Streik im öffent­li­chen Dienst bezeich­net die gemein­schaft­li­che Arbeits­nie­der­le­gung von Ange­stell­ten bei staat­li­chen oder kom­mu­na­len Arbeit­ge­bern. Er dient als Druck­mit­tel in Tarif­ver­hand­lun­gen, um For­de­run­gen nach höhe­ren Löh­nen oder ver­bes­ser­ten Arbeits­be­din­gun­gen durch­zu­set­zen. In Deutsch­land dür­fen aus­schließ­lich Tarif­be­schäf­tig­te strei­ken, wäh­rend für Beam­te auf­grund ihres beson­de­ren Dienst- und Treue­ver­hält­nis­ses ein Streik­ver­bot gilt. Oft füh­ren die­se Arbeits­kämp­fe zu spür­ba­ren Ein­schrän­kun­gen in der öffent­li­chen Infra­struk­tur, bei­spiels­wei­se im Nah­ver­kehr, in Kin­der­ta­ges­stät­ten oder in Kran­ken­häu­sern.