Offene Schulungen

Offe­ne Schu­lun­gen sind Bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen, die von Semi­nar­an­bie­tern zu fes­ten Ter­mi­nen an vor­ge­ge­be­nen Orten öffent­lich aus­ge­schrie­ben wer­den. Im Gegen­satz zu Inhouse-Trai­nings ste­hen sie Teil­neh­mern aus unter­schied­li­chen Unter­neh­men, Bran­chen oder auch Pri­vat­per­so­nen glei­cher­ma­ßen offen, wodurch eine hete­ro­ge­ne Lern­grup­pe ent­steht. Die Inhal­te sind dabei stan­dar­di­siert und fol­gen einem vor­de­fi­nier­ten Lehr­plan des Anbie­ters. Die­ses For­mat bie­tet zudem den Vor­teil, dass die Teil­neh­mer wert­vol­le Ein­bli­cke in ande­re Arbeits­wei­sen erhal­ten und ihr beruf­li­ches Netz­werk bran­chen­über­grei­fend erwei­tern kön­nen.


  • Kostengünstigere Inhouse-Schulungen vs. externe Seminare: Ein Urteil des Arbeitsgerichts Trier (3 BV 11/14)

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    Kostengünstigere Inhouse-Schulungen vs. externe Seminare: Ein Urteil des Arbeitsgerichts Trier (3 BV 11/14)

    Das Arbeits­ge­richt Trier hat in einem weg­wei­sen­den Urteil ent­schie­den, dass Inhouse-Schu­lun­gen für Betriebs­rä­te eine kos­ten­güns­ti­ge­re und eben­so effek­ti­ve Alter­na­ti­ve zu exter­nen Semi­na­ren dar­stel­len kön­nen. Die­se Ent­schei­dung hat weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf die betrieb­li­che Pra­xis und die Wei­ter­bil­dung von Betriebs­rä­ten. Das Urteil basiert auf der Prä­mis­se, dass Kos­ten­er­spar­nis und inhalt­li­che Gleich­wer­tig­keit zen­tra­le Kri­te­ri­en sind, die bei der…