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Das Arbeitsgericht Trier hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Inhouse-Schulungen für Betriebsräte eine kostengünstigere und ebenso effektive Alternative zu externen Seminaren darstellen können. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die betriebliche Praxis und die Weiterbildung von Betriebsräten. Das Urteil basiert auf der Prämisse, dass Kostenersparnis und inhaltliche Gleichwertigkeit zentrale Kriterien sind, die bei der…