Onlinewahl Betriebsrat

Die Online­wahl des Betriebs­rats bezeich­net ein digi­ta­les Ver­fah­ren zur Stimm­ab­ga­be bei Betriebs­rats­wah­len, bei dem Beschäf­tig­te ihre Stim­me elek­tro­nisch über ein zer­ti­fi­zier­tes Wahl­sys­tem abge­ben kön­nen. Sie ist als zusätz­li­che Opti­on zur klas­si­schen Urnen- und Brief­wahl vor­ge­se­hen und soll erst­mals im Jahr 2026 auf Grund­la­ge des geplan­ten § 18b BetrVG erprobt wer­den. Vor­aus­set­zung für die Durch­füh­rung ist das Ein­ver­neh­men zwi­schen Arbeit­ge­ber und Betriebs­rat sowie die Ein­hal­tung stren­ger Sicher­heits- und Daten­schutz­stan­dards. Ziel ist es, die Wahl­be­tei­li­gung zu för­dern und die Durch­füh­rung der Wah­len an moder­ne Arbeits­rea­li­tä­ten anzu­pas­sen.