Onlinewahl Betriebsrat

Die Online­wahl des Betriebs­rats bezeich­net ein digi­ta­les Ver­fah­ren zur Stimm­ab­ga­be bei Betriebs­rats­wah­len, bei dem Beschäf­tig­te ihre Stim­me elek­tro­nisch über ein zer­ti­fi­zier­tes Wahl­sys­tem abge­ben kön­nen. Sie ist als zusätz­li­che Opti­on zur klas­si­schen Urnen- und Brief­wahl vor­ge­se­hen und soll erst­mals im Jahr 2026 auf Grund­la­ge des geplan­ten § 18b BetrVG erprobt wer­den. Vor­aus­set­zung für die Durch­füh­rung ist das Ein­ver­neh­men zwi­schen Arbeit­ge­ber und Betriebs­rat sowie die Ein­hal­tung stren­ger Sicher­heits- und Daten­schutz­stan­dards. Ziel ist es, die Wahl­be­tei­li­gung zu för­dern und die Durch­füh­rung der Wah­len an moder­ne Arbeits­rea­li­tä­ten anzu­pas­sen.


  • Digitale Betriebsratswahl? – Was der geplante § 18b BetrVG vorsieht

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    Digitale Betriebsratswahl? – Was der geplante § 18b BetrVG vorsieht

    § 18b BetrVG soll erstmals die optionale Online-Stimmabgabe bei den Betriebsratswahlen 2026 ermöglichen. Die digitale Wahl soll nur bei Einvernehmen von Arbeitgeber und Betriebsrat sowie mit zertifizierter Software zulässig. Ziel ist ein Pilotprojekt zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung.