Die Onlinewahl des Betriebsrats bezeichnet ein digitales Verfahren zur Stimmabgabe bei Betriebsratswahlen, bei dem Beschäftigte ihre Stimme elektronisch über ein zertifiziertes Wahlsystem abgeben können. Sie ist als zusätzliche Option zur klassischen Urnen- und Briefwahl vorgesehen und soll erstmals im Jahr 2026 auf Grundlage des geplanten § 18b BetrVG erprobt werden. Voraussetzung für die Durchführung ist das Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sowie die Einhaltung strenger Sicherheits- und Datenschutzstandards. Ziel ist es, die Wahlbeteiligung zu fördern und die Durchführung der Wahlen an moderne Arbeitsrealitäten anzupassen.

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§ 18b BetrVG soll erstmals die optionale Online-Stimmabgabe bei den Betriebsratswahlen 2026 ermöglichen. Die digitale Wahl soll nur bei Einvernehmen von Arbeitgeber und Betriebsrat sowie mit zertifizierter Software zulässig. Ziel ist ein Pilotprojekt zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung.