Onlinewahl Betriebsrat
Die Onlinewahl des Betriebsrats bezeichnet ein digitales Verfahren zur Stimmabgabe bei Betriebsratswahlen, bei dem Beschäftigte ihre Stimme elektronisch über ein zertifiziertes Wahlsystem abgeben können. Sie ist als zusätzliche Option zur klassischen Urnen- und Briefwahl vorgesehen und soll erstmals im Jahr 2026 auf Grundlage des geplanten § 18b BetrVG erprobt werden. Voraussetzung für die Durchführung ist das Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sowie die Einhaltung strenger Sicherheits- und Datenschutzstandards. Ziel ist es, die Wahlbeteiligung zu fördern und die Durchführung der Wahlen an moderne Arbeitsrealitäten anzupassen.