Panaschieren

Pana­schie­ren bezeich­net ein Ver­fah­ren im Wahl­recht, bei dem Wäh­ler ihre ver­füg­ba­ren Stim­men auf Kan­di­da­ten ver­schie­de­ner Par­tei­lis­ten ver­tei­len kön­nen. Anstatt nur eine ein­zi­ge Lis­te anzu­kreu­zen, ermög­licht es die geziel­te Aus­wahl bevor­zug­ter Per­so­nen über Par­tei­gren­zen hin­weg. Die­ses Sys­tem kommt häu­fig bei Kom­mu­nal­wah­len in Deutsch­land oder bei Natio­nal­rats­wah­len in der Schweiz zum Ein­satz. Es bie­tet den Bür­gern eine höhe­re Fle­xi­bi­li­tät und stärkt den direk­ten Ein­fluss auf die per­so­nel­le Zusam­men­set­zung eines Gre­mi­ums.