Pariser Klimaabkommen

Das Pari­ser Kli­ma­ab­kom­men ist ein völ­ker­recht­lich bin­den­des inter­na­tio­na­les Abkom­men zum Kli­ma­schutz, das 2015 auf der COP21 in Paris ver­ab­schie­det wur­de. Es ver­pflich­tet 195 Staa­ten und die Euro­päi­sche Uni­on, die glo­ba­le Erwär­mung auf deut­lich unter 2 Grad Cel­si­us, mög­lichst auf 1,5 Grad Cel­si­us, zu begren­zen. Das Abkom­men basiert auf natio­nal fest­ge­leg­ten Kli­ma­schutz­bei­trä­gen (NDCs) und wird alle fünf Jah­re durch die Glo­ba­le Bestands­auf­nah­me über­prüft. Es mar­kiert einen Mei­len­stein in der inter­na­tio­na­len Kli­ma­po­li­tik.