Partnerschaft für Nachhaltigkeit

Eine Part­ner­schaft für Nach­hal­tig­keit bezeich­net die lang­fris­ti­ge Zusam­men­ar­beit ver­schie­de­ner Akteu­re wie Regie­run­gen, Unter­neh­men und der Zivil­ge­sell­schaft, um gemein­sam öko­lo­gi­sche, sozia­le und öko­no­mi­sche Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen. Dabei wer­den Res­sour­cen, Fach­wis­sen und Ver­ant­wort­lich­kei­ten gebün­delt, um die glo­ba­len Nach­hal­tig­keits­zie­le der Agen­da 2030 (ins­be­son­de­re SDG 17) effek­ti­ver zu errei­chen. Sol­che Koope­ra­tio­nen basie­ren auf der Erkennt­nis, dass kom­ple­xe Pro­ble­me durch kol­lek­ti­ves Han­deln über Sek­to­ren­gren­zen hin­weg bes­ser gelöst wer­den kön­nen als im Allein­gang. Sie för­dern dadurch Inno­va­tio­nen und schaf­fen Syn­er­gien für eine zukunfts­fä­hi­ge Ent­wick­lung auf loka­ler sowie glo­ba­ler Ebe­ne.


  • Partnerschaft für den Planeten: Die Zusammenarbeit von Betriebsrat und Unternehmensführung für mehr Nachhaltigkeit

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    Partnerschaft für den Planeten: Die Zusammenarbeit von Betriebsrat und Unternehmensführung für mehr Nachhaltigkeit

    Die Zukunfts­fä­hig­keit von Unter­neh­men ist heu­te untrenn­bar mit Nach­hal­tig­keit und Kli­ma­schutz ver­bun­den. Ange­sichts glo­ba­ler Her­aus­for­de­run­gen sind inno­va­ti­ve Ansät­ze gefragt, die öko­no­mi­sche Sta­bi­li­tät mit öko­lo­gi­scher Ver­ant­wor­tung und sozia­ler Gerech­tig­keit ver­knüp­fen. Dabei kommt den Betriebs­rä­ten eine zen­tra­le Rol­le zu, den sozi­al­ver­träg­li­chen Wan­del mit­zu­ge­stal­ten und vor­an­zu­trei­ben. Die­ser Arti­kel zielt dar­auf ab, die Syn­er­gien zwi­schen einer weit­sich­ti­gen Unter­neh­mens­füh­rung und…