Das Kurzarbeitergeld ist eine staatliche Entgeltersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit, die bei einem vorübergehenden, erheblichen Arbeitsausfall in einem Betrieb gezahlt wird. Es dient dazu, den Verdienstausfall der Beschäftigten teilweise auszugleichen und so betriebsbedingte Kündigungen in wirtschaftlichen Krisenzeiten zu verhindern. Die Leistung beträgt in der Regel 60 Prozent des entfallenen Nettoentgelts, wobei Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 Prozent erhalten.

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