Personalplanung

Der Kün­di­gungs­schutz bezeich­net gesetz­li­che Rege­lun­gen, die Arbeit­neh­mer vor will­kür­li­chen oder sozi­al unge­recht­fer­tig­ten Ent­las­sun­gen durch den Arbeit­ge­ber bewah­ren. Im Kern ver­langt er, dass eine Kün­di­gung stets durch betrieb­li­che, per­so­nen- oder ver­hal­tens­be­ding­te Grün­de sozi­al gerecht­fer­tigt sein muss, sofern das Kün­di­gungs­schutz­ge­setz Anwen­dung fin­det. Neben die­sem all­ge­mei­nen Schutz exis­tiert ein beson­de­rer Kün­di­gungs­schutz für vul­nerable Grup­pen wie Schwan­ge­re, Eltern in Eltern­zeit oder Men­schen mit Schwer­be­hin­de­rung. Ziel die­ser Bestim­mun­gen ist es, die wirt­schaft­li­che Exis­tenz der Beschäf­tig­ten zu sichern und die sozia­le Sta­bi­li­tät von Arbeits­ver­hält­nis­sen zu för­dern.


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