Personalreduzierung

Per­so­nal­re­du­zie­rung bezeich­net die geziel­te Ver­rin­ge­rung der Anzahl von Mit­ar­bei­tern in einem Unter­neh­men, meist auf­grund von wirt­schaft­li­chen Ver­än­de­run­gen, Umstruk­tu­rie­run­gen oder Effi­zi­enz­stei­ge­run­gen. Sie kann durch Kün­di­gun­gen, Auf­he­bungs­ver­trä­ge oder natür­li­che Fluk­tua­ti­on erfol­gen und ist oft mit sozia­len und recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen ver­bun­den. Ziel der Per­so­nal­re­du­zie­rung ist es, die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Unter­neh­mens zu sichern und Kos­ten zu sen­ken, ohne die Kern­kom­pe­ten­zen zu gefähr­den. Eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Umset­zung berück­sich­tigt die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten und setzt auf trans­pa­ren­te Kom­mu­ni­ka­ti­on.