Die Personalverordnung NRW (PersVO) regelt die personellen Voraussetzungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und legt fest, welche Berufsgruppen als Fach- oder Ergänzungskräfte eingesetzt werden dürfen. Mit den umfassenden Neuerungen für das Kindergartenjahr 2024/2025 wurde der Katalog der qualifizierten Berufsgruppen deutlich erweitert, um dem akuten Fachkräftemangel durch multiprofessionelle Teams und erleichterte Quereinstiege entgegenzuwirken. Ziel der Verordnung ist es, den Trägern mehr Flexibilität bei der Personalrekrutierung zu ermöglichen und gleichzeitig die gesetzlichen Standards für die pädagogische Arbeit abzusichern.

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Erfahren Sie alles zur neuen Personalverordnung für Kitas in NRW 2025. Qualifikationen, multiprofessionelle Teams und Auswirkungen auf den Personalschlüssel.