Personalverordnung PersVO

Die Per­so­nal­ver­ord­nung (Pers­VO) ist eine Rechts­ver­ord­nung, die die kon­kre­ten Arbeits­be­din­gun­gen und das Dienst­ver­hält­nis von Mit­ar­bei­ten­den im öffent­li­chen Dienst detail­liert regelt. Sie kon­kre­ti­siert dabei die Bestim­mun­gen des über­ge­ord­ne­ten Per­so­nal­ge­set­zes und ent­hält spe­zi­fi­sche Vor­schrif­ten zu The­men wie Besol­dung, Arbeits­zeit, Urlaub sowie all­ge­mei­nen Rech­ten und Pflich­ten. Durch die­se Ver­ord­nung wird eine ein­heit­li­che und rechts­si­che­re Per­so­nal­ad­mi­nis­tra­ti­on inner­halb einer Ver­wal­tungs­ein­heit, etwa auf kan­to­na­ler oder kom­mu­na­ler Ebe­ne, gewähr­leis­tet.