Das Personalvertretungsgesetz (PersVG) bildet die Rechtsgrundlage für die betriebliche Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Es regelt die Wahl, Zusammensetzung und Aufgaben der Personalräte, die als Interessenvertretung gegenüber dem Dienstherrn fungieren. Dabei wird zwischen dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) für Bundesbehörden und den spezifischen Landespersonalvertretungsgesetzen der einzelnen Bundesländer unterschieden. Ziel des Gesetzes ist es, durch die Einbindung der Personalvertretung eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie die Wahrung sozialer und personeller Belange der Mitarbeiter sicherzustellen.

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Leitfaden zu den Personalratswahlen 2026 in Hamburg. Erfahren Sie alles über Fristen nach HmbPersVG, den Wahlvorstand und notwendige Schulungen für die Praxis.